AGB

1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss

1.1 Die Firma SINTWERK GmbH, im Folgenden als Agentur bezeichnet, erbringt ihre Leistungen ausschließlich gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für sämtliche zukünftige Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird.

1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige zusätzliche Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur gültig, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Etwaige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, es sei denn, im Einzelfall wird ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart. Ein spezieller Widerspruch gegen die AGB des Kunden seitens der Agentur ist nicht erforderlich.

1.4 Wenn einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, hat dies keinen Einfluss auf die Verbindlichkeit der anderen Bestimmungen und der unter ihrer Grundlage geschlossenen Verträge. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.

1.5 Nach Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hat der Kunde das Recht, innerhalb eines von 3 Werktagen nach Erhalt der Bestätigung in schriftlicher Form zurückzutreten.

 

2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflicht des Kunden

2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Kostenvoranschlag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur sowie dem allfälligen Briefing-Protokoll. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes seitens des Kunden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der SINTWERK GmbH.

2.2 Alle Leistungen der SINTWERK GmbH (insbesondere Entwürfe, Konzepte oder elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei anfallender Korrekturschleifen werden diese nur in schriftlicher Form akzeptiert. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

2.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung notwendig sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den dadurch entstanden Aufwand, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

2.4 Der Kunde ist weiter verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos, und die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

2.5 gilt für Produktfotografie und Produktvideos:

Lagerung von Produkten:

Die Lagerung der Produkte wird ab dem dritten Tag nach Beendigung der Fotografie oder Videoaufnahmen nicht mehr durch die Agentur gewährleistet.

Nach einer Woche ab Beendigung der Fotografie oder Videoaufnahmen ist es der Agentur gestattet, die Produkte zu entsorgen. Die anfallenden Kosten trägt der Kunde.

 

3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser auch über die erforderlichen und fachlichen Qualifikationen verfügt.

3.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.

 

4. Termine

4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus nicht vorhersehbaren Gründen wie z. B. Ereignisse höherer Gewalt, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als 12 Wochen andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

5. Honorar

5.1 Es wird eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Gesamtbetrags fällig. Die Restzahlung ist vor der Projektauslieferung zu entrichten. Ausnahmeregelung: Im Falle von Verträgen für die laufende Social Media Betreuung erfolgt die monatliche Rechnungsstellung am ersten Tag jedes Monats. Fälligkeit: sofort. Sollte das Ersthonorar nicht innerhalb der vereinbarten Frist eingehen, behält sich die SINTWERK GmbH das Recht vor, den Kunden hintenanzustellen und andere Projekte vorzuziehen. 

5.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

5.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen und notwendigen Kosten sind vom Kunden zu ersetzen.

5.3 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 10 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 10 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Die Überschreitung der Kosten gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

5.4 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Dies gilt auch für das Erstgespräch.

Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

 

6. Vorzeitige Auflösung

6.1 Die Agentur behält sich das Recht vor, den Vertrag aus wichtigem Grund sofort zu beenden. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn:

a) die Leistungserbringung aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände unmöglich wird oder trotz einer gesetzten Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird

b) der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung und einer weiteren Fristsetzung von 14 Tagen wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, beispielsweise durch die Nichtzahlung fälliger Beträge oder die Missachtung von Mitwirkungspflichten;

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit des Kunden bestehen und dieser auf Anfrage der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistungserbringung eine angemessene Sicherheit bereitstellt;

d) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels ausreichender Deckung abgewiesen wird oder der Kunde seine Zahlungen einstellt

.

6.2 Der Kunde hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Setzung einer Frist zu beenden. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn die Agentur trotz schriftlicher Abmahnung und einer Frist von 14 Tagen zur Behebung eines Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags wiederholt verstößt.

 

7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Dies umfasst die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

8. Eigentumsrecht und Urheberrecht

8.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z. B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Scribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.


8.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.


8.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgehen, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.


8.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.


 

9. Ideenschutz, geistiges Eigentum

9.1 Wenn die SINTWERK GmbH vor Vertragsabschluss eine Einladung zur Konzepterstellung annimmt, entsteht zwischen dem potenziellen Kunden und der Agentur ein sogenannter "Pitching-Vertrag". Dieser Vertrag unterliegt ebenfalls den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

9.2 Der potenzielle Kunde erkennt an, dass die Agentur trotz fehlender Verpflichtungen seitens des Kunden kostenintensive Vorarbeiten für die Konzepterstellung leistet.

9.3 Das erarbeitete Konzept unterliegt in sprachlichen und grafischen Teilen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung oder Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem Kunden aufgrund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

9.4 Das Konzept beinhaltet Ideen, die möglicherweise keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, aber als Ursprung für spätere Vermarktungsstrategien gelten. Diese Ideen sind zugunsten der SINTWERK GmbH geschützt

9.5 Der potenzielle Kunde verpflichtet sich, die im Konzept präsentierten kreativen Werbeideen vor Abschluss eines Hauptvertrags nicht wirtschaftlich zu verwerten oder zu nutzen.

9.6 Sollte der Kunde der Meinung sein, dass ihm bereits bekannte Ideen präsentiert wurden, muss er dies der Agentur innerhalb von 14 Tagen nach der Präsentation unter Vorlage von Beweismitteln mitteilen.

9.7 Wird eine präsentierte Idee des Konzepts vom Kunden genutzt, ohne dass er vorher darüber informiert hat, wird angenommen, dass die Agentur verdienstlich war.

9.8 Der Kunde kann seine Verpflichtungen durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer an die Agentur erfüllen. Die Befreiung tritt erst nach vollständiger Zahlung ein.

 

 

10. Credits

10.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
10.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

11. Gewährleistung

11.1 Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens fünf Tage nach Lieferung/Leistung, schriftlich zu melden. Unterbleibt die Mängelanzeige, gilt die Leistung als akzeptiert, wodurch Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen sind.

11.2 Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge hat der Kunde Anspruch auf Nachbesserung oder Austausch der Leistung durch die Agentur. Die Agentur wird Mängel in angemessener Zeit beheben, es sei denn, die Verbesserung ist unverhältnismäßig aufwendig oder unmöglich. In diesem Fall stehen dem Kunden gesetzliche Rechte zu. Es obliegt dem Kunden, mangelhafte Produkte auf eigene Kosten zu übermitteln.

11.3 Der Kunde ist verantwortlich für die rechtliche Prüfung der Leistung, insbesondere in Bezug auf Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- und Verwaltungsrechte. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, die vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

 

11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht auf Regress gegen die Agentur erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde darf keine Zahlungen aufgrund von Beanstandungen zurückhalten.

 

12. Haftung und Produkthaftung

12.1 Die Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, unabhängig von Art und Umfang des entstandenen Schadens oder entgangenen Gewinns. Grobe Fahrlässigkeit muss vom Geschädigten nachgewiesen werden.

12.2 Jegliche Haftung der Agentur für Kundenansprüche aufgrund ihrer Leistung (z. B. Werbemaßnahmen) wird ausgeschlossen, sofern die Agentur ihre Hinweispflicht erfüllt hat oder diese nicht erkennbar war. Die Agentur haftet nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden, Urteilsveröffentlichungen oder Schadenersatzforderungen von Dritten. Der Kunde ist für etwaige Ansprüche Dritter gegen die Agentur verantwortlich.

12.3 Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen nach sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens oder spätestens drei Jahre nach der Agenturhandlung, und sind auf den Netto-Auftragswert begrenzt.

 

 

13. Social Media Kanäle

Die Agentur weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social Media Kanälen wie Facebook, Instagram, Tik Tok und Co. – nachfolgend kurz Anbieter genannt – es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigem Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch einem Auftrag des Kunden

zugrunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von Social Media Kanälen einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

 

14. Datenschutz

Die SINTWERK GmbH verarbeitet die sie betreffenden personenbezogenen Daten zur Vertragserfüllung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, sowie zu Informations- und Marketingzwecken. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen bzw erfüllen.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle des Zustandekommens eines Vertrags eine Übermittlung der sie betreffenden personenbezogenen Daten an interne und externe Dienstleister (Programmierer, Web Administratoren, Druckereien, …) erfolgt. Die zuvor genannten Dritten werden von SINTWERK GmbH iSd Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter beauftragt und zur Gewährung der Datensicherheit gemäß Art. 24 und 32 DSGVO verpflichtet.

Ihre Daten werden nur innerhalb der EU verarbeitet.

 

Wir speichern die sie betreffenden personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung bzw gesetzlicher Verpflichtungen.

Jeder Kunde, der personenbezogene Daten an SINTWERK GmbH weitergibt, hat ein Recht auf Information gemäß Art. 12/13 DSGVO, Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO sowie auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung gemäß DSGVO. Im Falle einer Beschwerde können sie sich an die zuständige Behörde wenden.

 

15. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen Recht.

 

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

16.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur SINTWERK GmbH.